Bachelor und Master Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
English  English | Druckversion

Home
Vision
Stationen
Bachelor
Master
Promotion
Neuerungen
Perspektiven
Partner
Links
Downloads
Kontakt

Master

» Zur Übersicht (PDF, 257 KB)

Der Master vertieft die akademische Ausbildung

  Bibliothek
  • Das Masterstudium umfasst eine Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren.


  • Das Masterstudium führt zu einem forschungs- oder anwendungsorientierten zweiten Hochschulabschluss. Für einen Masterabschluss sind mindestens 60 und höchstens 120 Leistungspunkte nötig.


  • Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. ein Bachelor). Die Weiteren Qualifikationsanforderungen werden im Einzelnen von der jeweiligen Hochschule Link zu http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/Hochschule.aspx festgelegt.


  • Studienziel ist das Vertiefen, Spezialisieren oder Erweitern des im bisherigen Studium - und ggf. in der Berufspraxis - erworbenen Wissens und Könnens. Dadurch ergeben sich Chancen für Studierende und Arbeitgeber.


  • Konsekutive Masterangebote sind Masterstudiengänge, die nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung einen anderen Studiengang (in der Regel einen Bachelor-Studiengang) vertiefen oder verbreitern oder als fachübergreifend oder fachlich andere Studiengänge ausgestaltet sind und sich in den zeitlichen Rahmen von 3 plus 2 bzw. 3 1/2 plus 2 1/2 oder 4 plus 1 Jahren einfügen (d.h. nicht mehr als eine Regelstudienzeit von 5 Jahren bzw. insgesamt 300 Leistungspunkte). Man kann sie an verschiedenen Hochschulen oder Hochschularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss studieren.


  • Weiterbildende Masterprogramme richten sich gezielt an Interessenten aus dem Berufsleben mit erstem Hochschulabschluss ("Lebenslanges Lernen").

  • In konsekutiven Masterangeboten wird je nach Fächergruppe ein Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (LL.M.), Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Music (M.Mus.) oder Master of Education (M.Ed.) verliehen. Alternativ können auch deutschsprachige Grade ( z.B. Magister / Magistra der Wissenschaften) verliehen werden. In weiterbildenden Masterstudiengängen kann der Mastergrad auch mit anderen Zusätzen vergeben werden (z.B. Master of Business Administration MBA). Eine abschließende Festlegung trifft die verleihende Hochschule in ihren Satzungen.

  • Masterabschlüsse eröffnen den Zugang zum höheren Dienst in Bayern. Dies gilt auch für an Fachhochschulen erworbene Masterabschlüsse. Seit dem 1. Juli 2008 ist für den Zugang zum höheren Dienst nicht mehr erforderlich, dass die Fachhochschulmasterstudiengänge akkreditiert sind.

  • Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion an einer Universität.

Masterangebote in Bayern:


Weitere Informationen:

» Staatsexamen (Lehramt, Rechtswissenschaften, Gesundheitsberufe) NEU
» Stimmen aus den Hochschulen
» Stimmen der Wirtschaft