Master
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Der Master vertieft die akademische Ausbildung
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- Das Masterstudium umfasst eine Regelstudienzeit
von ein bis zwei Jahren.
- Das Masterstudium führt zu einem forschungs- oder anwendungsorientierten
zweiten Hochschulabschluss. Für einen Masterabschluss
sind mindestens 60 und höchstens 120 Leistungspunkte
nötig.
- Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss (z.B. ein Bachelor).
Die Weiteren Qualifikationsanforderungen werden im Einzelnen von
der jeweiligen Hochschule
festgelegt.
- Studienziel ist das Vertiefen, Spezialisieren oder Erweitern
des im bisherigen Studium - und ggf. in der Berufspraxis
- erworbenen Wissens und Könnens. Dadurch ergeben sich Chancen
für Studierende und Arbeitgeber.
- Konsekutive Masterangebote sind Masterstudiengänge,
die nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung einen
anderen Studiengang (in der Regel einen
Bachelor-Studiengang) vertiefen oder verbreitern oder als
fachübergreifend oder fachlich andere Studiengänge ausgestaltet
sind und sich in den zeitlichen Rahmen von 3 plus 2 bzw. 3 1/2
plus 2 1/2 oder 4 plus 1 Jahren einfügen (d.h. nicht mehr
als eine Regelstudienzeit von 5 Jahren bzw. insgesamt 300 Leistungspunkte).
Man kann sie an verschiedenen Hochschulen oder Hochschularten
und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten
und zweiten Abschluss studieren.
- Weiterbildende Masterprogramme richten sich
gezielt an Interessenten aus dem Berufsleben mit erstem Hochschulabschluss
("Lebenslanges Lernen").
- In konsekutiven Masterangeboten wird je nach
Fächergruppe ein Master of Arts (M.A.), Master of Science
(M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (LL.M.),
Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Music (M.Mus.) oder Master
of Education (M.Ed.) verliehen. Alternativ können auch deutschsprachige
Grade ( z.B. Magister / Magistra der Wissenschaften) verliehen
werden. In weiterbildenden Masterstudiengängen kann der Mastergrad
auch mit anderen Zusätzen vergeben werden (z.B. Master of
Business Administration MBA). Eine abschließende Festlegung
trifft die verleihende Hochschule in ihren Satzungen.
- Masterabschlüsse eröffnen den Zugang zum höheren
Dienst in Bayern. Dies gilt auch für an Fachhochschulen
erworbene Masterabschlüsse. Seit dem 1. Juli 2008 ist für
den Zugang zum höheren Dienst nicht mehr erforderlich, dass
die Fachhochschulmasterstudiengänge akkreditiert
sind.
- Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion
an einer Universität.
Masterangebote in Bayern:
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